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Der Gemeinderat

Die Ortsgemeinde Nievern ist als Gebietskörperschaft in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze Träger der örtlichen öffentlichen Verwaltung.

Für die Durchführung dieser Aufgaben bedient sich die Gemeinde der Organe

Bürgermeister und Gemeinderat.

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungs- angelegenheiten der Gemeinde.

Grundlage für das Handeln des Bürgermeisters und des Gemeinderatessind die bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen; insbesondere

  • die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und
  • die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nievern.

Der Gemeinderat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.und besteht aus

  • dem Bürgermeister
  • den Beigeordneten und
  • 16 Ratsmitgliedern

Zusammensetzung des Gemeinderates

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