Für die Durchführung dieser Aufgaben bedient sich die Gemeinde der Organe
Bürgermeister und Gemeinderat.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungs- angelegenheiten der Gemeinde.
Grundlage für das Handeln des Bürgermeisters und des Gemeinderatessind die bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen; insbesondere
Der Gemeinderat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.und besteht aus